Neureglungen:
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Energieausweis nun auch für Altbauten: · Energieausweis
Energieausweise: http://www.dena.de
Bundesamt für Wirtschaft: www.bafa.de/energie
Nachwachsende Rohstoffe: www.carmen-ev.de
Förderprogramme: http://www.kfw.de
EnEV-online: www.enev-online.de
Für viele Haushalte zählen Heizungs- und Warmwasserkosten zu den größten Ausgaben neben der Miete. Der Energieausweis beurteilt die energetische Qualität eines Gebäudes. Er dokumentiert den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Damit können Sie auf einen Blick sehen, ob alles im grünen Bereich ist und den Verbrauch verschiedener Gebäude miteinander vergleichen.
Man unterscheidet zwischen den Verbrauchs- und Bedarfsorientierten Energieausweis. Ersterer basiert auf dem durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Bei dem Bedarfsorientierten Energieausweis wird der Jahresbedarf für Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Wärmeverluste des Gebäudes berechnet. Beide Ausweise haben die Gültigkeit von 10 Jahren.
Energieausweispflicht besteht bereits seit 2009 grundsätzlich für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Aber es gibt Ausnahmen: Wie bislang muss ein Energieausweis nur dann vorliegen, wenn eine Wohnung oder ein Gebäude verkauft oder vermietet bzw. verpachtet werden soll. Bei jeden Immobilienanzeigen besteht die Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte, bei Energieausweisen auf dem Stand der EnEV 2014 zusätzlich mit Angabe der Energieeffizienzklasse. Gegenüber Kauf- oder Mietinteressenten bei der Besichtigung besteht die Pflicht zur unaufgeforderten Vorlage des Energieausweises.
Der Energieausweis zeigt auch, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen die Energiebilanz verbessert werden kann. Für einen Hausbesitzer ist er deshalb eine wichtige Orientierungshilfe und ein guter Wegweiser für die Modernisierung seines Gebäudes. Wer energetisch saniert, steigert nicht nur den Wert seines Gebäudes, sondern macht es auch fit für die Zukunft. Wir stellen auch Ihnen gern Ihren Energieausweis aus.