Neureglungen:
· EEWärmeG
· ENEV
Energieausweis nun auch für Altbauten: · Energieausweis
Energieausweise: http://www.dena.de
Bundesamt für Wirtschaft: www.bafa.de/energie
Nachwachsende Rohstoffe: www.carmen-ev.de
Förderprogramme: http://www.kfw.de
EnEV-online: www.enev-online.de
Jeder Neubau benötigt einen Nachweis über die Einhaltung der Energiesparverordnung; gerne stellen wir für Sie solch einen EnEV Nachweis aus.
Die KfW Förderbank stellt konditionsgünstige Mittel zur Verfügung, die Sie über Ihre Hausbank als Kredit oder Zuschuss in Ihre Finanzierung einbinden können. Die KfW fordert den Nachweis, dass die Mittel verwendungsgerecht eingesetzt werden und ob die verfolgten Ziele auch tatsächlich erreicht werden. Daher verlangt die KfW die Bestätigung eines Sachverständigen.
Hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Nutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular.
Rund 87 Prozent der von Haushalten insgesamt benötigten Endenergie entfällt auf die Erzeugung von Wärme. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt vor, dass bei Neubauten ein Teil der Heizwärme aus erneuerbaren Energien zu gewinnen ist und soll Ihnen helfen, die Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu erschließen. Gerne beraten wir Sie ausführlich rund um das neue EEWärmeG.